Behandlungspflege qualifiziert verordnete Leistungen der Leistungsgruppe I und II gemäß § 37.2 SGB V erbringen

03.06.2018 CJD Institut für Weiterbildung NRW « zur Übersicht

Behandlungspfleger erbringen verordnete medizinische Leistungen:

  • Sie unterstützen Patienten und Pflegebedürftige.
  • Sie stellen und reichen Medikamente.
  • Sie wechseln Verbände.
  • Sie versorgen Katheter und Sonden.
  • Sie verabreichen Inhalationen.

Mit Abschluss der Fortbildung können Behandlungspfleger Leistungen in der ambulanten oder stationären Behandlung von Patienten in enger Absprache mit examinierten Pflegekräften oder Ärzten erbringen.
Die Fortbildung sichert den Fachkräftebedarf in der Pflege.

186 Unterrichtseinheiten Theorie inklusive Prüfung Montag bis Freitag von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr.

480 Stunden (Vollzeit) Praktikum in der Pflege. Nach dem Praktikum arbeiten die Teilnehmer als Behandlungspfleger.

Teilnehmende lernen die theoretischen Inhalte kennen und setzen sich im Unterricht mit ihnen auseinander. In Praxisphasen erproben sie die Anwendung und vertiefen das erworbene Wissen.

Voraussetzungen:
Voraussetzung ist eine mindestens 2-jährige Berufspraxis in der Pflege, oder der Abschluss der Ausbildung „staatlicher anerkannter Altenpfleger“.

Der Kurs startet am 20.08.2018 und endet am 01.10.2018.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Susanne Lepczynski im CJD Institut für Weiterbildung NRW, Pestalozzistraße 1 in Moers, unter 02841 1409661 oder susanne.lepczynski@cjd.de.